
Allgemeine geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gesangsunterricht von Theresa Wix
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1. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Gesangsunterricht zwischen
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Made 4 Rock n Roll GbR
Lars Greuel, Theresa Wix
Gewerbepark Oedt 13, 47929 Grefrath
Mail: info@made4rocknroll.de
Mobil: 0179 6697165
– nachfolgend „Lehrkraft“ genannt –
und der jeweiligen Schülerin bzw. dem jeweiligen Schüler – nachfolgend „Schüler:in“ genannt.
Bei minderjährigen Schüler:innen wird der Vertrag mit der gesetzlichen Vertreterin bzw. dem gesetzlichen Vertreter geschlossen.
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2. VERTRAGSGEGENSTAND
Die Lehrkraft erteilt individuellen Gesangsunterricht. Inhalt und Umfang des Unterrichts richten sich nach der individuellen Zielsetzung, dem Ausbildungsstand und den Bedürfnissen der Schülerin bzw. des Schülers.
Der Unterricht kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:​
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Gesangstechnik und Stimmbildung
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Atemtechnik
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Körper- und Stimmwahrnehmung
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Vocal Warm-ups
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Interpretation und Ausdruck
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Repertoirearbeit
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Bühnenpräsenz
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Vorbereitung auf Auftritte, Castings oder Prüfungen
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Umgang mit Mikrofon und Verstärkung
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Übungen zur Stimmpflege und Stimmgesundheit
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Ein bestimmter Lernerfolg, eine bestimmte stimmliche Entwicklung oder das Erreichen eines bestimmten Leistungsniveaus wird nicht geschuldet.
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3. UNTERRICHTSFORM UND -DAUER
Der Unterricht findet nach vorheriger Vereinbarung als Präsenzunterricht und/oder online statt.
Die vereinbarte Unterrichtsdauer beträgt, nach vertraglicher Vereinabrung 45 oder 60 Minuten.
Die regelmäßigen Unterrichtstermine werden individuell vereinbart.
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4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die jeweils gültigen Unterrichtspreise werden vor Vertragsschluss vereinbart und können in der aktuellen Preisliste eingesehen werden.
Das Unterrichtshonorar ist unabhängig davon zu entrichten, ob die Schülerin bzw. der Schüler die vereinbarten Übungen zwischen den Unterrichtsterminen durchführt.
Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung per Überweisung oder in Bar und ist spätestens zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu leisten.
Bei Zahlungsverzug ist die Lehrkraft ab Tag 1 berechtigt, Mahngebühren von 5,00€ zu erheben. Nach 14 Tagen werden weitere 5,00€ aufgeschlagen. Weitere 7 Tage später wird ein Mahnverfahren über ein Inkassounternehmen eingeleitet.
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5. ABSAGE UND VERHINDERUNG DURCH DIE SCHÜLERIN/DEN SCHÜLER
Vereinbarte Unterrichtstermine werden für die Schülerin bzw. den Schüler verbindlich reserviert.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, soll die Absage möglichst frühzeitig erfolgen.
Bei einer Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Unterrichtstermin wird der Termin nicht berechnet bzw. kann nach Möglichkeit nachgeholt werden.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann das vereinbarte Unterrichtshonorar grundsätzlich als Ausfallhonorar berechnet werden.
Dies gilt nicht, soweit die Schülerin bzw. der Schüler nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Schülerin bzw. dem Schüler bleibt außerdem der Nachweis vorbehalten, dass der Unterrichtstermin anderweitig vergeben werden konnte und dadurch kein oder ein geringerer Ausfall entstanden ist.
Bei Erkrankung ist der Unterricht so früh wie möglich, spätestens jedoch vor Beginn der vereinbarten Unterrichtsstunde, abzusagen. Bei kurzfristigen krankheitsbedingten Absagen kann die Lehrkraft die Vorlage eines geeigneten ärztlichen Nachweises verlangen. Wird kein Nachweis vorgelegt, kann die Unterrichtsstunde nach den vereinbarten Ausfallregelungen als nicht rechtzeitig abgesagt gelten.
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Kulanzregelung: In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei plötzlich auftretender Erkrankung oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, kann die Lehrkraft nach eigenem Ermessen von der Berechnung des Ausfallhonorars absehen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Kulanzregelung besteht nicht.
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6. ERKRANKUNG
Bei ansteckenden Erkrankungen soll die Schülerin bzw. der Schüler nicht zum Präsenzunterricht erscheinen.
Nach Möglichkeit kann bei geeigneten Erkrankungen auf Online-Unterricht ausgewichen werden.
Die Entscheidung über eine solche Ersatzmöglichkeit erfolgt im Einzelfall und nach vorheriger Absprache.
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7. ABSAGE DURCH DIE LEHRKRAFT
Kann die Lehrkraft einen vereinbarten Unterrichtstermin aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, nicht durchführen, wird der Termin nach Möglichkeit nachgeholt.
Ist ein Nachholtermin nicht möglich, wird das für diesen Termin bereits gezahlte Honorar erstattet bzw. nicht berechnet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
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8. VERSPÄTUNG
Verspätungen der Schülerin bzw. des Schülers verkürzen grundsätzlich die verbleibende Unterrichtszeit. Ein Anspruch auf Verlängerung des Unterrichts über den vereinbarten Termin hinaus besteht nicht.
Bei einer Verspätung der Lehrkraft wird die ausgefallene Unterrichtszeit nach Möglichkeit nachgeholt.
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9. FERIEN UND UNTERRICHTSFREIE ZEIT
Ferienzeiten und sonstige unterrichtsfreie Zeiten werden individuell vereinbart.
Soweit ein regelmäßiger Unterrichtsvertrag besteht, werden die vereinbarten unterrichtsfreien Zeiten bei der Preisgestaltung entsprechend berücksichtigt.
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10. KÜNDIGUNG UND VERTRAGSLAUFZEIT
Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist werden individuell vereinbart.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, kann das laufende Unterrichtsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Kündigung muss in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
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11. UNTERRICHTSMATERIALIEN
Von der Lehrkraft zur Verfügung gestellte Übungen, Arbeitsblätter, Noten, Audioaufnahmen oder sonstige Unterrichtsmaterialien dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Schülerin bzw. des Schülers verwendet werden.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung der Lehrkraft nicht gestattet, soweit dem keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
Urheberrechtlich geschützte Materialien dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden.
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12. AUFNAHMEN UND DATENSCHUTZ
Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen während des Unterrichts dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils betroffenen Person angefertigt werden.
Eine Veröffentlichung oder Weitergabe solcher Aufnahmen bedarf einer gesonderten Einwilligung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Ergänzende Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Lehrkraft.
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13. GESUNDHEIT UND EIGENVERANTWORTUNG
Gesangsunterricht ist kein Ersatz für eine ärztliche, logopädische oder therapeutische Behandlung.
Die Schülerin bzw. der Schüler informiert die Lehrkraft über gesundheitliche Einschränkungen, die für den Gesangsunterricht relevant sein können.
Bei Schmerzen, anhaltender Heiserkeit, starker stimmlicher Ermüdung oder anderen ungewöhnlichen Beschwerden soll die betreffende Übung beendet und gegebenenfalls ärztlicher oder therapeutischer Rat eingeholt werden.
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich.
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14. MINDERJÄHRIGE:R SCHÜLER
Bei minderjährigen Schüler:innen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin bzw. des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Die gesetzlichen Vertreter:innen tragen dafür Sorge, dass die vereinbarten Zahlungen fristgerecht erfolgen.
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15. ONLINE-UNTERRICHT
Bei Online-Unterricht ist die Schülerin bzw. der Schüler für eine geeignete technische Ausstattung und eine stabile Internetverbindung verantwortlich.
Technisch bedingte Einschränkungen, die aus dem Verantwortungsbereich der Schülerin bzw. des Schülers stammen, begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf eine kostenlose Wiederholung des Unterrichts.
Bei technischen Problemen auf Seiten der Lehrkraft wird nach Möglichkeit eine angemessene Lösung oder ein Ersatztermin vereinbart.
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16. SCHUTZ VOR GEWALT UND GRENZÜBERSCHREITUNGEN
Ein respektvoller und wertschätzender Umgang ist Grundlage des Unterrichts. Gewalt, Drohungen, Einschüchterungen, Beleidigungen, Diskriminierung sowie sexuelle oder sonstige grenzüberschreitende Verhaltensweisen werden nicht toleriert.
Bei unangemessenem oder übergriffigem Verhalten ist die Lehrkraft berechtigt, den Unterricht jederzeit abzubrechen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann das Unterrichtsverhältnis außerordentlich beendet und, soweit erforderlich, ein Haus- bzw. Unterrichtsverbot ausgesprochen werden.
Bei einer unmittelbaren Gefährdung von Personen darf die Lehrkraft geeignete Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen ergreifen und erforderlichenfalls die zuständigen Behörden, insbesondere die Polizei, hinzuziehen.
Die vorstehenden Regelungen gelten unabhängig davon, ob das Verhalten während des Unterrichts, am Unterrichtsort oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Unterrichts erfolgt.
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17. HAFTUNG
Die Lehrkraft haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bleibt unberührt.
Für sonstige Schäden haftet die Lehrkraft nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
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18. ÄNDERUNG DER AGB
Änderungen dieser AGB werden der Schülerin bzw. dem Schüler in Textform mitgeteilt.
Änderungen eines bestehenden Vertragsverhältnisses werden nur wirksam, soweit dies gesetzlich zulässig ist und die erforderliche Zustimmung vorliegt.
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19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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WIDERRUFSRECHT
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Verträgen, die beispielsweise online oder per E-Mail mit Verbraucher:innen geschlossen werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
Soll der Unterricht bereits innerhalb der Widerrufsfrist beginnen, sollte eine entsprechende ausdrückliche Zustimmung der Kundin bzw. des Kunden eingeholt werden. Für bereits erbrachte Dienstleistungen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz verlangt werden.
Eine individuelle Widerrufsbelehrung sollte deshalb Bestandteil des Vertragsabschlusses sein und an die konkrete Art des Vertragsschlusses angepasst werden.
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Stand: 13. August 2026
